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Muss ich an Karneval arbeiten?

person Manuela
date_range 16.01.23

Karneval steht vor der Tür und bald beginnt in einigen Teilen Deutschlands die 5. Jahreszeit. Alle sind in Feierlaune und die Arbeit rückt irgendwie stark in den Hintergrund. Doch wie ist das eigentlich? Muss man an Karneval arbeiten? Die Antwort auf diese Frage ist grundsätzlich ganz einfach zu beantworten: 

Betrachtet man die Tage rund um Karneval: Rosenmontag, Aschermittwoch und auch Fastnacht/Altweiber, besteht aus arbeitsrechtlicher Sicht kein Anspruch auf Urlaub, bzw. an diesen Tagen muss in der Regel normal gearbeitet werden. 

 

Inhaltsverzeichnis

Existieren Ausnahmen oder Sonderregelungen? 

Ja! Arbeiten an Rosenmontag und Co sollte zwar eigentlich die Norm sein, aber gerade in den Hochburgen des Karnevals gibt es viele Firmen, die von einer so genannten „betrieblichen Übung“ Gebrauch machen. Da es sich nicht um gesetzliche Feiertage handelt, kann der Arbeitgeber um Karneval freie Tage anordnen. Wenn dies in drei aufeinanderfolgenden Jahren passiert, greift das Prinzip der betrieblichen Übung. Dieses besagt, dass man auch in diesem Jahr von freien Tagen ausgehen kann (Solange nicht ausdrücklich in einem Schreiben widerrufen).

Des Weiteren wäre ebenfalls denkbar, dass direkt im Arbeitsvertrag bereits ein Anspruch auf freie Tage an Karneval verankert ist.  

Und was mache ich, falls weder Gewohnheitsrecht noch Verankerungen im Arbeits- oder Tarifvertrag greifen, sodass ich an Karneval arbeiten muss?

Schlussendlich besteht ja immer die Möglichkeit, regulär Urlaub zu beantragen. 

Wenn das Ziel ist Arbeiten an Aschermittwoch und den darauffolgenden Tagen zu umgehen, um die Feierlaune so richtig genießen zu können, heißt es den Urlaub schon früh zu beantragen. Denn gerade wenn der Arbeitgeber keine reguläre Schließung an Karneval vorsieht, werden einige Kollegen ihren Urlaubsanspruch um Fastnacht herum geltend machen wollen. Wenn zu viele Mitarbeiter einer Firma gleichzeitig frei nehmen, bestimmt in der Regel die Reihenfolge der Urlaubsbeantragung über den tatsächlichen Urlaub. Sollte man also sehr spät den Urlaub beantragen, um an Karneval nicht arbeiten zu müssen, kann es sein, dass dieser Antrag abgelehnt wird. 

Wilhelm Gienger KG

Sachbearbeiter (w/m/d) Entgeltabrechnung

Kornwestheim

18-04-2024 - Vollzeit, Teilzeit

Wilhelm Gienger KG

Alles hat nicht funktioniert. Ich muss an Karneval arbeiten. Was nun? 

Sämtliche Möglichkeiten, um das Fest in vollen Zügen genießen zu können, führten nicht zum Erfolg und jetzt heißt es: Augen zu und durch! Arbeiten an Fastnacht und Co steht auf dem Programm. Aber darf ich mir die Tage, an denen alle feiern und gute Laune haben auf der Arbeit versüßen?

Wie sieht es aus mit Verkleidung und Alkohol am Arbeitsplatz und was ist, wenn ich früher von der Arbeit heimgehe, um doch noch pünktlich zur Party zu kommen?Grundsätzlich gilt hier der Arbeitsvertrag als Grundlage. Wenn beispielsweise keine klare Kleiderordnung festgelegt ist und generell kein besonderes Kleidungsverbot besteht, dann spricht nichts dagegen an Karneval verkleidet zur Arbeit zu erscheinen. Vorausgesetzt natürlich, dass die Verkleidung die Arbeit nicht beeinträchtigt. 

Genauso wird es auch mit dem Trinken von Alkohol bei der Arbeit gehandhabt: Ist in dem Arbeitsvertrag kein Verbot von Alkohol gekennzeichnet und gibt es auch sonst kein internes Alkoholverbot bei der Arbeit, so spricht grundsätzlich absolut nichts gegen ein Gläschen bei der Arbeit, vorausgesetzt selbstverständlich, dass die Leistung unter dem Alkoholkonsum nicht leidet. In diesen Punkten hilft es generell vorher immer mit dem Arbeitgeber zu sprechen, um mögliche Unstimmigkeiten und Probleme zu vermeiden.

Und wenn ich das Büro eher verlasse, um Karneval zu feiern?

Hier gilt die Regelung, wie an jedem anderen Tag. Auch ein Verlassen der Arbeitsstätte muss vorab mit dem Vorgesetzten geklärt werden. Es ist ein Antrag zu stellen, genau wie beim Urlaub. Diese Anfrage  kann abgelehnt werden. Geht der Arbeitnehmer schlicht unentschuldigt, kann das härtere Konsequenzen nach sich ziehen. 

Genauso sieht es übrigens auch aus, falls der Arbeitnehmer auf Grund eines Katers nach einer durchzechten Karnevalsnacht, einfach unentschuldigt fehlt. Ein mögliches Fehlen ist, wie an jedem anderen Tag, ärztlich zu attestieren, auch wenn es sich um einen Kater handelt. 

Fazit zum Arbeiten an Karneval

Karneval, sowie alle Tage, die im Zusammenhang stehen (Aschermittwoch, Rosenmontag, Fastnacht usw.) sind grundsätzlich keine gesetzlichen Feiertage. Möchte man in dieser Zeit ausgelassen feiern, heißt es (sofern firmenintern nicht anders geregelt) möglichst früh den Urlaub eintragen, damit es auch wirklich klappt und einer ausgelassenen Karnevalszeit nichts mehr im Wege stehen kann. Und wenn`s in diesem Jahr nicht klappt… nicht so schwer nehmen, denn vielleicht gelingt es ja mit einem Gläschen Sekt und einer netten Verkleidung ein bisschen Karnevalsstimmung auf der Arbeit hervorzuzaubern. 

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Foto: SeventyFour – motionarray.com