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Darf mein Chef den Dienstplan ändern, ohne zu fragen?

person Manuela
date_range 28.04.23

Stellen Sie sich mal folgendes Szenario vor: Seit Wochen schon planen Sie diesen einen Termin, der morgen stattfinden soll: Eine Verabredung zum Abendessen mit einem Freund aus Schulzeiten. Es war unheimlich schwer, einen Tag zu finden, weil beide beruflich stark eingebunden sind. 

Damit das Treffen zustande kommen kann, haben Sie den Dienstplan entsprechend anpassen lassen. Jetzt liegt Ihre Schicht für den morgigen Arbeitstag extra in der Frühe, sodass Sie den Abend privat verplanen konnten. Den ganzen Tag laufen sie schon voller Vorfreude durchs Büro. Zufällig werfen Sie einen Blick auf den ausgehängten Dienstplan und ein flüchtiger Blick verrät, dass da wohl etwas geändert wurde. 

Bei genauerer Betrachtung wird klar: Der Chef hat den Dienstplan kurzerhand geändert, ohne zu fragen. Plötzlich sind Sie laut Plan dazu angehalten, morgen die Spätschicht zu übernehmen und Ihr langersehntes Treffen fällt offenbar ins Wasser. 

Wut macht sich breit und es kommt Ihnen sofort die Frage in den Sinn: 

Darf mein Chef den Dienstplan ändern, ohne zu fragen?

Inhaltsverzeichnis

 

Wie sieht die rechtliche Regelung aus? 

Rechtlich ist geregelt, dass ein Dienstplan, ist er einmal veröffentlicht, als gesetzt gilt. Hier greift das Weisungsrecht gemäß § 106 S. 1 Gewerbeordnung (GewO).  Es gestaltet sich unheimlich schwierig diesen einfach so zu verändern. Der Chef hat sich schließlich dem Auftrag verpflichtet, die Freizeit seiner Mitarbeiter zu wahren und zu schützen. Würde er den Dienstplan einfach ändern, handelt er seinem Auftrag  zuwider. 

Sollte dennoch eine kurzfristige Dienstplanänderung anfallen, müssen zum einen bestimmte Gründe erfüllt sein (Notfall, etc.) und zum anderen eine Vorankündigungsfrist eingehalten werden. 

Nur dann besteht für den Chef die Möglichkeit, den Dienstplan im Nachhinein zu ändern. Dabei ist ein Vorgesetzter zwar befugt die Dienstplanänderung ohne die Zustimmung der Mitarbeiter durchzuführen, er muss diese kurzfristige Dienstplanänderung allerdings offiziell ankündigen. 

Wie lang ist die Vorankündigungsfrist?

Es gibt keinen konkreten Paragrafen, der eine Vorankündigungsfrist für Angestellte aller Art regelt. Es gilt jedoch das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin als wegweisend (Urteil vom 5. Oktober 2012, Az. 28 Ca 10243/12). Hier wird eine Vorankündigungsfrist von vier Tagen als angemessen angesehen. Das Urteil bezieht sich dabei auf die gesetzliche Vorwarnfrist für Teilzeitangestellte, die „Arbeit auf Abruf“ leisten (§ 12 Abs. 2 Gesetz für Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge).

Diese Vorankündigungsfrist ist nicht nur bei der Änderung von Dienstplänen gültig, denn auch wenn es zum Beispiel darum geht, spontan Überstunden zu leisten, muss der Vorgesetzte dies vier Tage vorher ankündigen. Tut er dass nicht, ist der Arbeitnehmer nicht verpflichtet, dem Wunsch bzw. den Anweisungen Folge nachzukommen.

Mein Chef hat sich nicht an die Vorankündigungsfrist gehalten - Kann ich zur Dienstplanänderung einfach „nein“ sagen? 

Rein rechtlich gesehen: Ja. Da Ihr Chef den Dienstplan einfach ändert und die Vorankündigungsfrist missachtet, ist es Ihr Recht, diese Dienstplanänderung abzulehnen. 

An dieser Stelle muss man jedoch jede Situation einzeln betrachten: Möchte der Chef den Dienstplan einfach ändern, ohne zu fragen? Oder ist wirklich Not am Mann (oder der Frau), weil vielleicht gerade Personal krank ist oder schlichtweg fehlt? In diesem Fall wird er in der Regel freundlich auf sie zukommen und erfragen, ob sie bereit sind, den Dienstplan zu ändern. 

Für ein gutes Betriebsklima kann es in so einem Fall ratsam sein, der Bitte zu entsprechen und die Dienstplanänderung anzunehmen. 

Fazit

Der Chef darf den Dienstplan nicht einfach so ändern, ohne zu fragen. Ein Dienstplan ist nach der Veröffentlichung nur unter besonderen Umständen und mit einer Vorankündigungsfrist von vier Tagen anzupassen. Das langersehnte Treffen mit dem Freund kann also trotz Dienstplanänderung doch stattfinden. Denn schließlich war die Dienstplanänderung durch den Chef, so wie sie stattgefunden hat, nicht zulässig. Der Dienstplan stand schon fest und ist somit nicht so leicht veränderbar. Schonmal gar nicht, wenn überhaupt keine Vorankündigung erfolgte. 

In diesem Fall macht es Sinn die Situation, sowie die Rechte der Arbeitnehmer mit dem Chef zu besprechen. Mit Sicherheit lässt sich eine zufriedenstellende Lösung finden und Ihrer langersehnten Verabredung steht nichts mehr im Wege.

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Foto: Pressmaster – motionarray.com