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Wird meine Mittagspause bezahlt?

person Manuela
date_range 20.04.23

Sie schlendern mit den Kollegen in der sonnigen Mittagspause durch die Stadt und gönnen sich ein Eis. Es könnte nicht schöner sein und da sagt einer der Kollegen: „Herrlich, wenn man fürs Eis Essen Geld bekommt.“ Alle schauen ihn entgeistert an. „Wir sind doch in der Mittagspause, da wirst du nicht bezahlt!“ Und ehe man sich versieht, ist eine hitzige Diskussion im Gange. Ja, was denn nun? Wird die Mittagspause bezahlt, oder nicht?

Dieser Frage wollen wir genauer nachgehen, um jegliche Unsicherheiten aus dem Weg zu räumen. 

Inhaltsverzeichnis

 

Wird die Mittagspause bezahlt oder nicht?

Kurz und knapp ist diese Frage mit „Nein“ zu beantworten. Rein rechtlich ist es so geregelt, dass die Mittagspause kein Bestandteil der Arbeitszeit ist. Gemäß § 2 Abs. 1 ArbZG beschreibt die Arbeitszeit die Dauer der Arbeit ohne die Ruhepausen. Jede Art der Pause und damit auch die Mittagspause gilt als Unterbrechen der Tätigkeit und wird infolgedessen nicht vergütet.

Ausnahmen gibt es hier lediglich, wenn diese gesondert vereinbart wurden. Dieser Fall ist aber eher die absolute Seltenheit. Jedoch existieren bestimmte Berufsgruppen, wo die Mittagspause generell mitbezahlt wird.

Unter welchen Umständen wird die Mittagspause bezahlt? 

Eine Mittagspause wird nur dann bezahlt, falls es sich bei Ihrer Arbeit um Tätigkeiten handelt, bei denen die menschliche Leistungsvoraussetzung schnell beeinträchtigt werden könnte. Als Folge würde es zu einem Qualitätsverlust des Arbeitsprozesses führen, der nicht gewährleistet werden kann. 

Des Weiteren ist geregelt, dass ein Arbeitgeber grundsätzlich dazu befugt ist, die Mittagspause zu vergüten. Manchmal macht dies aus betriebswirtschaftlichen Gründen auch Sinn. 

Wilhelm Gienger KG

Sachbearbeiter (w/m/d) Entgeltabrechnung

Kornwestheim

18-04-2024 - Vollzeit, Teilzeit

Wilhelm Gienger KG

Na, dann arbeite ich eben meine Mittagspause durch und mache früher frei!

Das ist so leider nicht möglich. Auch wenn die Mittagspause nicht vergütet wird, so besteht trotzdem die Pflicht, sie einzuhalten. Hierzu gibt es klare Regelungen im Arbeitszeitgesetz. Insbesondere ist hier § 4 ArbZG entscheidend.

Dieser Absatz besagt, dass jeder Arbeitnehmer zur Mittagspause verpflichtet ist. 

Die Mittagspause ist gleichbedeutend mit einer Ruhephase.  Und alle Arbeitnehmer müssen laut Gesetz spätestens nach einer Arbeitszeit von 6 Stunden eine Ruhepause einlegen. Konkreter: Pausen sind verpflichtend und müssen unter anderem vom Chef kontrolliert werden. Bei einer Arbeitszeit von mehr 6 Stunden muss der Arbeitnehmer mindestens 30 Minuten Pause einplanen (In einem Stück oder aufgeteilt in zwei Einheiten, also 2x15 Minuten). Ist die Arbeitszeit länger, sprich es wird über 9 Stunden gearbeitet, verlängert sich die Ruhepflicht um weitere 15 auf insgesamt 45 Minuten. 

Dies ist jedoch nur die gesetzliche Mindestanforderung, die es zu erfüllen gilt. 

Laut Weisungsrecht des Arbeitgebers, kann der Vorgesetzte diese spezifizieren oder erweitern: Nicht selten ist so eine Mittagspause von einer Stunde durch den Arbeitgeber vorgegeben.

Fazit

Auch wenn es noch so schön gewesen wäre, dass Ihr kleiner Ausflug in die Stadt mit dem Eis in der Hand vom Chef bezahlt wird, so sieht die Realität leider anders aus. Mittagspausen zählen nicht zur Arbeitszeit und werden damit in der Regel nicht vergütet. Aber sehen Sie es positiv: Sie wissen es nun ganz genau und in der nächsten Diskussion, ob die Mittagspause bezahlt wird, können Sie mit Ihrem Know-How bei den Kollegen punkten. Und wenn man bei den Kollegen gut dastehen und mit dem Wissen angeben kann, ist dies doch auch viel wert. 

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