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Muss ich zur Weihnachtsfeier gehen?

person Manuela
date_range 06.12.22

Dezember – Die Zeit der Weihnachtsfeiern ist gekommen. Des einen Freud, ist des anderen Leid. Bei den meisten Menschen reiht sich eine Weihnachtsfeier an die nächste und ehe man sich versieht, hat man zehn Feten beigewohnt und Weihnachten steht vor der Tür. Das kann ziemlich schnell in Stress ausarten. Und dann kommt auch noch die Einladung zur firmeninternen Weihnachtsfeier ins Mailfach geflattert. Die Weihnachtsmuffel und Stressüberladenen unter uns schlagen spätestens jetzt die Arme über dem Kopf zusammen. Doch warum eigentlich? 

Inhaltsverzeichnis

Die Antwort liegt auf der Hand. Es ist nicht nur irgendeine Veranstaltung, nein, es ist eine Zusammenkunft von Kollegen. Und für diejenigen, die darauf keine Lust haben, bedeutet dies, dass man sich gezwungen sieht, mehrere Stunden mit Menschen zu verbringen, die man sich, drastisch gesagt, nicht ausgesucht hat. Und mit den Kollegen verbringt man ja schon 40 Stunden in der Woche. Muss da wirklich noch die Freizeit herhalten für solche firmeninternen Veranstaltungen? Möchte ich eigentlich Privates und Berufliches vermischen? Und angesichts dieses Dilemmas drängt sich schnell die Frage auf: Muss ich zur Weihnachtsfeier gehen?

Oder wir betrachten ein anderes Szenario: Termine für Weihnachtsfeiern in Betrieben werden standardmäßig ohne vorherige Abstimmung einfach festgelegt. Was ist zum Beispiel, wenn ein Angestellter gerade an diesem Tag bereits einen anderen Termin (der möglicherweise viel wichtiger ist ) wahrnehmen muss? Auch da kann Ihnen die gleiche Frage aufkommen: 

Muss ich zur Weihnachtsfeier gehen?

Und die Antwort? Rein rechtlich: Nein, sie müssen nicht zur Weihnachtsfeier gehen!

In keinem Fall ist der Arbeitnehmer dazu verpflichtet, an einer firmeninternen Weihnachtsfeier teilzunehmen. Der Arbeitgeber kann das Bewohnen der Feierlichkeit nicht anordnen, nicht während der Arbeitszeit und außerdem nicht nach der Arbeit, z.B. in den Abendstunden. 

Im Verlauf der Arbeitszeit handelt es sich bei einer Weihnachtsfeier nicht um die arbeitsvertragliche Hauptpflicht, demnach ist es zulässig, seiner eigentlichen Tätigkeit einfach weiter nachzugehen, wohingegen die Kollegen der Feier beiwohnen. Am Abend bzw. nach der regulären Dienstzeit ist das Fernbleiben von der Weihnachtsfeier noch einfacher umzusetzen, da es sich um die Zeit außerhalb der vertraglich geregelten Arbeitszeit handelt. Hier hat der Arbeitgeber keinerlei Weisungsrecht. 

Wenn man demnach, aus welchen Gründen auch immer, nicht zur Weihnachtsfeier der Firma geht, ist das kein Problem. Man muss also nicht zur Weihnachtsfeier gehen! Man sollte es aber womöglich besser tun. 

Vielleicht lohnt es sich doch hinzugehen!

Manchmal ist der Gedanke an so eine Feierlichkeit, die man gerne vermeiden möchte, schlimmer als die eigentliche Veranstaltung. Es besteht schließlich durchaus die Möglichkeit, über den eigenen Schatten zu springen, um dann mit Erstaunen festzustellen, dass es doch gar nicht so schlecht ist. Im Gegenteil. Man trifft in einem anderen Kontext auf die Kollegen und den Chef, man hat die Chance, sich besser kennenzulernen und als Team zusammenzuwachsen. Außerdem gibt es sicherlich leckere Verkostungen, für die es sich lohnt hinzugehen. Also, warum nicht?

Wenn man sich aber dafür entscheidet zur Weihnachtsfeier zu gehen, muss man beachten, dass man sich nicht auf rechtsfreiem Raum bewegt. Es gelten weiterhin alle vertraglichen Nebenverpflichtungen. Dies bedeutet beispielsweise, dass der Chef auch auf vermeintlich privater Ebene auf den Arbeitsvertrag zurückgreifen kann, der besagt, dass er mit Anstand und Respekt zu behandeln ist. 

Verletzt man diese Regelungen bzw. die Nebenpflichten, kann dies zur Kündigung führen. Interessant ist zudem die Tatsache, dass während einer betrieblichen Weihnachtsfeier der normale Versicherungsschutz gilt. Somit ist z.B. auch der Heimweg von der Feier versichert.  

Jetzt heißt es: Eine Entscheidung treffen!

Die Frage: „Muss ich zur Weihnachtsfeier gehen?“ haben wir ganz klar mit „Nein“ beantworten können. Eine Pflicht besteht also nicht und falls es terminlich nicht passt, ist ein Fernbleiben überhaupt nicht schlimm und der Arbeitnehmer muss nicht in Stress verfallen, weil er eine Absage auszusprechen hat. Wenn einem, aus welchen Gründen auch immer, schlicht die Motivation fehlt, der Veranstaltung beizuwohnen, so ist das definitiv ebenfalls ok und ein Fernbleiben ist erlaubt. Doch hier kommt das große Aber. Zum einen auf der sozialen Ebene, zum anderen aber auch weil das Fernbleiben der Veranstaltung bei dem Chef eventuell auf Missmut stoßen könnte. 

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