Mit Nebenjobs an Weihnachten etwas dazuverdienen
Aktualisiert am 15.11.2023
Weihnachten steht vor der Tür und mit Weihnachten kommt für die meisten auch die freie Zeit. Für all diejenigen unter uns, deren Weihnachtstage gefüllt sind mit Weihnachtsmann, Familie und typischem Stress der Weihnachtszeit kommen die freien Tage ganz gelegen.
Doch gerade, wenn es finanziell schwieriger aussieht und das Besorgen der teuren Weihnachtsgeschenke die ein oder andere Sorgenfalte auf das Gesicht treibt, kann ein Nebenjob an Weihnachten eine gute Möglichkeit sein, recht einfach etwas dazuzuverdienen.
Inhaltsverzeichnis
- Ein Nebenjob an Weihnachten? - Was gibt es zu berücksichtigen?
- Die Top 5 der Nebenjobs an Weihnachten
- Na? Den passenden Nebenjob an Weihnachten gefunden?
Ein Nebenjob an Weihnachten? - Was gibt es zu berücksichtigen?
Generell ist es laut dem Grundgesetz (Art.12 GG) mit dem Recht der freien Berufswahl erlaubt, neben dem Hauptberuf einer nebenberuflichen Tätigkeit nachzugehen. Hier sind jedoch ein paar Dinge zu beachten: Zunächst ist es ratsam, den eigenen Arbeitsvertrag der Haupttätigkeit genauer unter die Lupe zu nehmen. An dieser Stelle gibt es nämlich zumeist Angaben zu der Handhabung der Zweitjobs. Die meisten Arbeitgeber fordern im Vertrag lediglich die Aufklärung über die Ausübung eines Nebenjobs. Es existiert allerdings auch die Variante, dass die Nebentätigkeit bewilligt werden muss. Hier gibt es mehrere Punkte, die eine Bewilligung seitens des Arbeitgebers ausschließen:
Der Nebenjob darf keine Nachteile für den Hauptjob bedeuten
Konkret bedeutet dies, dass beide Arbeiten sich nicht im Wege stehen dürfen, bzw. dass der Nebenjob an Weihnachten keinen Nachteil für den Hauptberuf darstellen darf. Arbeitet ein Tierpfleger beispielsweise nebenberuflich als Schlachter, führt dass zu einem Interessenkonflikt und der Nebenjob des Tierpflegers könnte sich negativ auf den Hauptarbeitgeber auswirken. Hieraus resultierend ist der Arbeitgeber demnach befugt, diese Nebentätigkeit nicht zu bewilligen.
Das Arbeitszeitgesetz muss eingehalten werden
Laut Arbeitszeitgesetz darf die wöchentliche Arbeitszeit von 48 Stunden nicht überschritten werden. Des Weiteren muss die tägliche Höchstarbeitszeit von 10 Stunden eingehalten und die Ruhezeiten von 11 Stunden zwischen den Arbeitstagen beachtet werden. Alle zeitlichen Angaben belaufen sich natürlich immer auf die Summe der Stunden beider Tätigkeiten.
Kein Nebenjob bei der Konkurrenz
Den Antrag auf Bewilligung eines Nebenjobs kann ein Arbeitsgeber außerdem grundsätzlich ablehnen, falls die Ausübung des Nebenjobs in einem Konkurrenzunternehmen geplant ist. Hier sind jene Beispiele anzuführen, bei denen zwei Firmen aus genau der gleichen Branche kommen und der Arbeitnehmer für beide Unternehmen arbeitet. So ist eine Ablehnung vollkommen legitim, wenn der Arbeitnehmer plant beispielsweise morgens in der einen Anwaltskanzlei zu arbeiten, um dann am Nachmittag zur konkurrierenden Anwaltskanzlei ein paar Straßen weiter zu gehen.
Minijob während einer Krankschreibung oder eines Urlaubs – Könnte schwierig werden
Grundsätzlich ist das Arbeiten im Nebenjob im Verlauf einer Krankschreibung untersagt, wenn der Heilungsprozess dadurch beeinträchtigt wird.
Arbeitet man jedoch nebenberuflich am PC und hat sich ein Bein gebrochen, wodurch die Arbeit im Hauptberuf nicht umzusetzen ist, so ist die nebenberufliche Tätigkeit erlaubt. Im Erholungsurlaub ist es nicht zulässig, einem Nebenjob nachzugehen, wenn dies bedeutet, dass der Erholungszweck des Urlaubes beeinträchtigt ist. Hier kann der Arbeitgeber ein klares Verbot aussprechen.
Und da sind wir beim Thema!
Darf man an Weihnachten arbeiten?
Wie oben beschrieben, könnte der Arbeitgeber Probleme damit haben, dass der Arbeitnehmer in seiner freien Zeit, um die Weihnachtstage herum einem Aushilfsjob nachgehen möchte. Unmöglich ist das Vorhaben dennoch nicht, schließlich ist der Begriff „Erholungsurlaub“ sehr dehnbar, sodass die Nebentätigkeit um die Weihnachtszeit auch als Erholung ausgelegt werden kann (je nach Tätigkeit). Somit ist der Erholungszweck nicht beeinträchtigt und das Arbeiten wäre möglich. Zusätzlich besteht ja noch die Fragestellung, ob es sich um einen wirklichen Urlaub handelt, oder die Firma des Hauptberufs Betriebsferien angeordnet hat.
Alles in allem macht es schlichtweg Sinn, das geplante Vorhaben eines Nebenjobs an Weihnachten oder um die Weihnachtstage herum mit dem Arbeitgeber zu besprechen. In der Regel lässt sich eine Lösung finden. Wichtig ist nur, dass man in diesem Fall nicht ungefragt agiert und womöglich später eine Abmahnung kassiert.
Alles ist geklärt! Dem Arbeiten an Weihnachten steht nichts im Wege- aber was für ein Nebenjob soll es sein? Die Möglichkeiten sind vielfältig. Gerade an Weihnachten gibt es einige Aushilfsjobs, mit denen man sich etwas dazuverdienen kann. Wir haben sie hier mal für euch aufgelistet:
Die Top 5 der Nebenjobs an Weihnachten
Der Klassiker: Arbeiten als Weihnachtsmann
Nicht nur an Weihnachten, sondern rund um die Weihnachtstage sind die Jobangebote in diesem Bereich beliebt. Also Stellenangebote und lokale Social Media Auftritte durchforsten und dem verkleideten Vergnügen steht nichts mehr im Wege. So ganz nebenbei klingelt dabei noch die eigene Kasse.
Advent, Advent… das Weihnachtsmarktgeschäft brennt
Ein Nebenjob an Weihnachten, der es in sich hat. Überall im Land sind die Weihnachtsmärkte gut besucht. Gerade an den Wochenenden und in den Abendstunden suchen viele Stände Unterstützung. Also warum nicht hier ein bisschen Geld dazuverdienen? Mögliche Stellenangebote hierzu findet man natürlich bei den Jobportalen. Eine weitere, unkomplizierte Lösung, um einen solchen Aushilfsjob zu bekommen, liegt einfach in dem Besuch eines Weihnachtsmarktes. Einige Ausschreibungen mit der Suche nach Verstärkung hängen unmittelbar an den Ständen aus. Des Weiteren kann man die entsprechenden Anbieter direkt fragen, ob Not am Mann ist. Die Chance, da zügig fündig zu werden, ist relativ hoch.
Einfach etwas Gutes tun!
Gerade an den Festtagen ist der Wunsch des Dazuverdienens oft vielleicht eher im Hintergrund. Man möchte was Gutes tun. Seine Zeit sinnvoll nutzen und anderen eine Freude machen. Wie wäre da die Mithilfe in einem Obdachlosenheim, oder die Hilfe bei der Tafel? Natürlich sind die Verdienstmöglichkeiten hier geringer und dennoch, auch über die ehrenamtliche Arbeit, lässt sich ein wenig zusätzliches Einkommen generieren.
Bei Interesse einfach mal in den Einrichtungen anfragen. Sie sind für jede Hilfe dankbar, gerade an Weihnachten.
Oh Tannenbaum, oh Tannenbaum!
Nichts ist so gefragt, wie der Tannenbaumverkauf rund um Weihnachten. Natürlich werden hier immer wieder kurzfristige Nebenjobs angeboten. Eine sehr gute Möglichkeit, um neben dem Job die Kasse aufzubessern. Stellen hierzu gibt es auf den Jobportalen.
Der Einzelhandel boomt!
Na klar, es ist Weihnachtszeit. Geschenke, Essen für die Festtage, Weihnachtssterne, Gutscheine, alles muss besorgt werden und alle Läden sind um Weihnachten so voll wie nie. Logischerweise brauchen die meisten Geschäfte da Unterstützung. Vorerfahrung ist dafür meist nicht nötig. Es geht den Betrieben in erster Linie darum, der weihnachtlichen Flut an Menschenmengen Herr zu werden. Die Jobbörsen sind aktuell voll mit solchen Gesuchen. Hier wird bestimmt jeder fündig, der vor hat in einem Nebenjob an Weihnachten ein bisschen zu arbeiten.
Na? Den passenden Nebenjob an Weihnachten gefunden?
Schlussendlich lässt sich sagen, dass die Idee an Weihnachten etwas dazuzuverdienen, sicherlich nicht schlecht ist. Wichtig ist nur, dass man sein Vorhaben mit dem Arbeitgeber bespricht und dass generell alle Vorgaben eingehalten werden. Dann steht dem Nebenjob an Weihnachten nichts mehr im Wege. Als Tipp ist noch hinzuzufügen, dass es besonders lukrativ ist, eine Einstellung auf Minijob-Basis anzustreben. Hier darf man zu seinem eigentlichen Gehalt 520 € steuerfrei dazuverdienen. Klingt ziemlich vielversprechend, um unkompliziert in der Weihnachtszeit etwas über einen Nebenjob dazuzuverdienen!