Jobs nach Städten Jobs nach Unternehmen Karriere-Ratgeber Jobs schalten

Unsere Job-Kategorien:

Verwaltung und Recht Vertrieb Personal IT Marketing Finanzen und Steuer Gesundheit und Medizin Logistik und Transport Handwerk und Bau Ingenieurwesen Gastronomie
Jobs werden geladen

Hitzefrei im Büro - Zu schön, um wahr zu sein?

person Manuela
date_range 25.04.23
11.07.23

Die Sonne scheint, kaum ein Lüftchen weht. Die Schüler sitzen schwitzend im Klassenzimmer und träumen von einem Tag am See. Abkühlen im kalten Nass und danach ein köstliches Eis - Könnte es etwas Schöneres geben? 

Wenn da doch nur die Schule nicht wäre. Aber Moment: Ist es nicht langsam so heiß, dass bald die erlösende Nachricht kommen müsste? Jene Nachricht, die sich ein jeder an einem heißen Tag erhofft: Hitzefrei! Und schließlich ist es soweit: Es ist zehn Uhr und alle Schüler stürmen vergnügt nach draußen. 

Sie beobachten dieses freudige Szenario aus Ihrem stickigen Büro gegenüber und fragen sich:„Kann ich nicht auch Hitzefrei im Büro bekommen?“ Letztlich ist die Temperatur in Ihrem Büro genauso unerträglich wie in der Schule und Sie sind ebenso ein Mensch wie die Schüler. 

Inhaltsverzeichnis

 

Hitzefrei im Büro – Gibt es das überhaupt?

Aus der Schulzeit ist es uns allen bekannt: Hitzefrei. Steigen die Temperaturen, insbesondere in den Innenräumen der Schulen, hat dies zur Folge, dass die Schülerschaft sich nicht mehr konzentrieren können. Oft begleitet von ersten körperlichen Beschwerden wie Kopfschmerzen oder Schwindel. Um dem entgegenzuwirken, werden die Schüler frühzeitig aus dem Unterricht entlassen. Auch im Büro ist ein ähnliches Szenario denkbar. Kurz und knapp lässt sich sagen, dass ein Arbeitgeber bei einer Temperatur des Büros von über 35 Grad hitzefrei gewähren muss. 

Was sagt das Arbeitsrecht genau?

Im Arbeitsrecht wird zwischen der Raum- und der Lufttemperatur unterschieden (also der gefühlten und der tatsächlichen Temperatur), wobei die Lufttemperatur ausschlaggebend ist. Sie sollte 26 Grad nicht übersteigen. Ab 30 Grad ist der Arbeitgeber laut Arbeitsschutz jedoch dazu verpflichtet, konkrete Maßnahmen zu ergreifen, welche das Arbeiten ermöglichen. 

Als geeignete Gegenmaßnahmen sieht die Gesetzgebung folgende Möglichkeiten vor:

Wenn alle eingeführten Maßnahmen nicht greifen und die Temperaturen weiterhin 35 Grad übersteigen, ist es rein rechtlich erlaubt, am Hitzefrei im Büro zu erhalten. Wichtig ist nur, dass der Arbeitgeber in diesem Fall das Hitzefrei im Büro explizit aussprechen muss.  

Kommt der Arbeitgeber seinen Pflichten nicht nach und ergreift auch bei über 30 Grad keine geeigneten Lösungen, hat der Arbeitnehmer das Recht den Arbeitsplatz wegen zu starker Hitze zu verlassen.  

Und wenn ich mir einfach selbst Hitzefrei im Büro nehme?

Na klar: Ihnen ist heiß und die Schüler von gegenüber konnten ja ebenfalls die Segel streichen und vergnügen sich bestimmt mittlerweile im kühlen See. Was würden Sie nicht alles für diesen alternativen Nachmittag tun? Kurzerhand entscheiden Sie sich, einfach zu gehen. Das Büro hat schließlich eine Temperatur von fast 35 Grad. Was soll schon passieren? Doch Achtung: Hier ist Vorsicht geboten.

Verlässt ein Arbeitnehmer aufgrund der Hitze sein Büro, weil es (nach seinem Ermessen) zu warm ist, um zu arbeiten, droht eine Abmahnung. Hitzefrei am Arbeitsplatz gibt es nur, wenn der Arbeitgeber dieses konkret für seine Mitarbeiter ausspricht. 

Unser Fazit zu Hitzefrei im Büro

Hitzefrei im Büro? Gibt es! Allerdings kommt dieser Fall höchst selten vor und ist, im Vergleich zur Schule, ein echter Ausnahmefall. Vermutlich wird jeder Arbeitgeber zunächst versuchen, alles dafür zu tun, dass der Betrieb aufrechterhalten werden kann. Zeit ist schließlich Geld. In der Schule reden wir nun mal von ganz anderen Voraussetzungen. Schade eigentlich.

Begrüßung des neuen Kollegen - Wie verhalten?

person Manuela date_range 16.04.24

Hilfe, ich bin verkatert im Büro! Was tun?

person Manuela date_range 12.04.24

Oh nein - Nach einer durchzechten Nacht bahnt sich am nächsten Tag ein Kater im Büro an. Was tun? Jetzt mehr erfahren!

 

Foto: DragonImages – motionarray.com