Darf mein Chef mich im Homeoffice kontrollieren und besuchen?
Aktualisiert am 26.06.2024
Die Vorstellung scheint so einfach: Ich verlege meinen Bürojob einfach nach Hause, wie es seit Corona scheinbar alle tun, und schon ist mein Leben entspannt und unkompliziert. Das typische Klischee vom Homeoffice macht sich in meinem Kopf breit:
Ich kann jeden Morgen ausschlafen, mir gemütlich meinen Kaffee machen und schlussendlich im Schlafanzug lässig den PC anschmeißen und mich schon mal anmelden. Vom Arbeiten ist hier noch keine Rede. Ich bin angemeldet, das muss ja vorerst reichen. Es sieht schließlich keiner, dass mein Laptop nur Alibi-mäßig läuft, während ich damit beschäftigt bin, zu frühstücken und die Zeitung zu lesen. Einfach nur herrlich. Und dann mache ich hier mal ein paar Stündchen und da noch ein paar und dann ist der Tag auch schon rum. Fast wie Urlaub. Zu schön, um wahr zu sein, oder?
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Denn nun stelle man sich das oben beschriebene Szenario vor und noch während ich im Schlafanzug kaffeeschlürfend aus dem Fenster schaue, klingelt es an der Tür! Hilfe! Da steht mein Chef. Er stattet mir ganz offensichtlich einen Besuch ab, um nebenbei zu kontrollieren, ob ich meinen Homeoffice-Job auch ernst nehme und korrekt ausführe.
Und nun? Noch bevor ich die Tür öffne, stellt sich mir die Frage:
Ist so eine Homeoffice Kontrolle erlaubt?
Grundsätzlich ist Überwachung natürlich verboten. Und so ein Hausbesuch kann ja durch den Arbeitnehmer sehr schnell mal als Überwachung empfunden werden. Gerade vor dem Hintergrund des Datenschutz, würde sich ein Chef sehr schnell auf dünnes Eis begeben, wenn er Überwachungsmaßnahmen einleiten würde. Demzufolge sind jegliche Instrumente des Arbeitgebers, die zur Kontrolle der Mitarbeiter im Homeoffice dienen, nicht zulässig.
Hierunter fallen bestimmte Überwachungsprogramme, welche die Aktivität der Maus aufzeichnen oder noch weitreichender: Programme, die den Vorgesetzten heimlich auf den Rechner und somit jegliche Aktivitäten des Arbeitnehmers zugreifen lassen. Ebenfalls unzulässig sind der Fern-Zugriff auf die Kamera, das Mikrofon und die E-Mail-Aktivitäten des Arbeitnehmers.
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Und zählt der Besuch des Chefs im Homeoffice als Überwachungsmaßnahme?
Die Antwort lautet ganz klar: Nein. Der Besuch zu Hause im Homeoffice ist nicht nur keine Überwachungsmaßnahme, …Überraschenderweise ist es sogar unter Umständen die Pflicht eines jeden Arbeitgebers, all seine Mitarbeiter, die im Homeoffice arbeiten, zu besuchen. Auch wenn dass jetzt erstmal befremdlich klingt, so leuchtet der Grund für die Besuche durchaus ein:
Je nachdem, wie genau das Homeoffice im Einzelfall definiert (Telearbeit oder mobiles Arbeiten) ist, kann es sein, dass der Arbeitnehmer im Homeoffice rechtlich gesehen quasi als Außenstelle der Firma arbeitet. Dies bedeutet, dass jedes angemeldete Homeoffice offiziell auch zu den Räumlichkeiten der Firma gehört. Die Folge davon ist, dass der Chef verpflichtet ist, sich von den Arbeitsräumen seiner Mitarbeiter ein Bild zu machen. Er muss also kontrollieren, ob am Arbeitsplatz alles in Ordnung ist, sodass ungehindert der Arbeit nachgegangen werden kann.
Hierbei geht es offiziell also eher darum, die räumlichen Gegebenheiten, als das eigentliche Arbeiten, zu kontrollieren. Nichtsdestotrotz wird der Arbeitgeber nicht über die allgemeinen Gegebenheiten hinwegsehen. Ist der Arbeitnehmer also beispielsweise ganz offensichtlich während der vereinbarten Arbeitszeit im Homeoffice nicht am Schreibtisch, so wird das zumindest sekundäre Konsequenzen haben.
Eine Ausnahme bildet hier konkret das “Mobile Arbeiten”. Wenn die Homeoffice-Position als mobiles Arbeiten verstanden wird, ist die Arbeit, die verrichtet wird, ortsunabhängig, somit fällt eine mögliche Besichtigung des Arbeitsplatzes gänzlich weg.
Es gibt übrigens ein weiteres Kontrollsystem für alle Mitarbeiter im Homeoffice, das Anwendung finden muss:
Der Arbeitgeber sollte über ein Programm oder das interne Netzwerk erfassen, wann der Arbeitnehmer sich in das System ein- und ausloggt. Er behält also die Kontrolle darüber, dass der Mitarbeiter zu den vereinbarten Arbeitszeiten online ist (und im Idealfall auch seine Arbeit verrichtet).
Diese Maßnahme ist für Unternehmen so wichtig, dass sie gesetzlich dazu verpflichtet sind, die Arbeitszeit zu erfassen. Arbeiten die Mitarbeiter im Homeoffice, muss die Arbeitszeiterfassung, dann über die Überwachung der Online-Zeiten des Mitarbeiters erfolgen.
Unser Fazit zur Kontrolle im Homeoffice
Ja, das Homeoffice ist eine gute Sache: Es ist umweltfreundlich, spart Geld und Zeit und man kann bequem von zu Hause aus alles erledigen. Und wer ist nicht gerne in den eigenen vier Wänden?
Man sollte sich jedoch von dem Klischee verabschieden, dass man im Homeoffice einfach gar nichts mehr tut und trotzdem das gleiche Geld verdient.Es ist halt eben nur ein Klischee und die Realität sieht doch anders aus. Durch die digitale Arbeitszeiterfassung und relativ wahrscheinliche Hausbesuche durch den Chef, unterliegt man zudem einer kleinen Kontrolle, die auch angemessen ist.
Also unser Tipp: Die Vorteile des Homeoffice nutzen, konsequent der Arbeit nachgehen und beim nächsten Besuch des Chefs einen guten Kaffee kochen und ihn durch die gute Arbeitsweise davon überzeugen, dass Sie auch im Homeoffice ein motivierter und effizienter Arbeitnehmer sind. (Dann kommt er sicherlich auch nicht so oft vorbei)
Foto: DCStudio – motionarray.com