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Was ist ein Volljurist?

person Moritz
date_range 11.01.24
11.01.24

Nun, zunächst einmal ist ein Volljurist kein Beruf an sich. Dieser Umstand mag für einige überraschend sein, wird der Begriff doch umgangssprachlich häufig verwendet. Ein Volljurist bezeichnet allerdings keinen spezifischen Job, sondern vielmehr einen Juristen, der die Befähigung zum Richteramt mitbringt. 

Wie diese Befähigung erreicht wird, als was ein sogenannter Volljurist arbeiten kann und wie die Ausbildung aussieht, schauen wir uns in diesem Artikel genauer an!

Inhaltsverzeichnis

So läuft die Ausbildung zum Volljuristen ab

Vor der Tätigkeit als Jurist steht eine lange und durchaus anstrengende Ausbildung - ein angehender Jurastudent sollte sich also im Klaren sein, auf welche Anforderungen es hier ankommt. Ein stabiles Selbstbewusstsein schadet zunächst einmal nicht, auch um gut im Job auftreten. Um das Studium und den späteren Beruf erfolgreich zu meistern, ist außerdem ein hohes Maß an Disziplin, Stressresistenz, Ordnung und Durchhaltevermögen wichtig. Und eine gewisse Portion Ehrgeiz schadet ebenfalls nicht! 

Aber auch soziale Fähigkeiten, wie ein offenes und kommunikatives Wesen sowie gute Sprachkenntnisse runden die Voraussetzungen für eine Karriere als Volljurist ab. Steht die Entscheidung zum Studium, erfolgt zunächst der Abschluss eines juristischen Studiums an einer Universität (9-10 Semester) durch das Absolvieren des 1. Staatsexamen. 

Danach folgen zwei Jahre juristischer Vorbereitungsdienst als Beamter auf Widerruf, gefolgt vom Abschluss durch das 2. Juristische Staatsexamen. Wichtig: Die Prüfungen des Staatsexamen sollten auf keinen Fall unterschätzt werden! 

Die Ausgestaltung des späteren Jobs und der beruflichen Perspektiven hängt dabei stark von der Abschlussnote ab. Renommierte Kanzleien erwarten zum Beispiel ein Prädikatsexamen mit einer Leistung ab 9,0 Punkten, diese wird von 20-30% der Kandidaten erreicht.

Diese Möglichkeiten zur Spezialisierung hat ein Volljurist

Nach erfolgreichem Abschluss eröffnen sich für einen Volljuristen neben der Möglichkeit zum Richteramt vielfältige Tätigkeiten und Spezialisierungen. In so ziemlich jeder Branche werden kompetente und fähige Juristen händeringend gesucht, neben Kanzleien locken auch viele mittelständische und international agierende Firmen mit attraktiven Stellenangeboten. 

Diese Rechtsgebiete bieten sich zur Spezialisierung an:

Welche Aufgaben kann ein Volljurist ausüben?

Die konkreten Tätigkeiten hängen natürlich vom jeweiligen Job ab und müssen im Einzelfall betrachtet werden. Allgemein können Aufgaben für Volljuristen allerdings auf folgende Gebiete aufgeteilt werden:

Konkret fallen etwa Aufgaben an wie das Verfassen von Stellungnahmen zur Rechtslage, das Aufsetzen und Prüfen von Verträgen, die Beratung von Mandanten, sowie eher trockene Recherche & Dokumentation.

Tacheles: Was verdienen (Voll-)juristen?

Eine Frage, die sich zur Enttäuschung des Lesers an dieser Stelle wieder nur unspezifisch beantworten lässt. Der Grund liegt wie zuvor beschrieben auf der Hand: Die beruflichen Möglichkeiten und Arbeitgeber fallen schlicht zu unterschiedlich aus. So ergibt sich eine grobe Spanne zwischen 36.000 € für Berufseinsteiger bis zu 400.000 € und mehr im Jahr. Das Durchschnittsgehalt beträgt dabei zwischen 56.000 € – 80.000€ brutto.

Faktoren, die das Gehalt positiv oder negativ beeinflussen, sind die Tätigkeit, das jeweilige Unternehmen, das Bundesland, aber auch Berufserfahrung und Zusatzqualifikationen.

Hier können Volljuristen arbeiten

Wie sich bereits im Laufe des Artikels herausgestellt hat, eröffnen sich für Volljuristen vielfältige berufliche Möglichkeiten. Darunter fallen Berufe wie die Arbeit als Anwalt, Richter, Staatsanwalt, Unternehmensjurist oder Behördenvertreter. Als Einsatzorte kommen unter anderem Gerichte, Behörden, Verbände, die Privatwirtschaft, Ministerien oder die selbständige Tätigkeit. 

Unser Fazit: Das ist der Unterschied zwischen Juristen und Volljuristen

Zusammenfassend fällt auf: Der Unterschied ist gar nicht mal so groß. Im Wesentlichen ermöglicht das 2. Staatsexamen zusätzliche Perspektiven. Schauen wir noch einmal final genauer auf die Definitionen:

Jurist: Person mit abgeschlossenem rechtswissenschaftlichen Studium an einer Universität und Abschluss des 1. Staatsexamens. Akademischer Grad: Diplom Jurist (Magister iuris).

Volljurist: Zusätzlich absolviertes Rechtsreferendariat (2 Jahre) und abgeschlossenes 2. Staatsexamen. Hat die Befähigung zum Richteramt und darf die Berufe Richter, Rechtsanwalt, Notar oder Staatsanwalt ausführen.

Gar nicht mal so kompliziert, oder? 

Foto: DragonImages – motionarray.com

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