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Zu spät zur Arbeit - Was nun?

person Manuela
date_range 29.12.22
05.10.23

Na? Wer kennt es nicht? Erst klingelt der Wecker nicht, dann ist das Wasser in der Dusche kalt, das Hemd ist nicht gebügelt, die Kinder liegen quengelnd am Boden und wollen noch angezogen werden und ehe man sich versieht, ist es viel zu spät, um überhaupt die Chance zu haben, pünktlich bei der Arbeit zu erscheinen. Der Stress steigt. Beim Auto angekommen, stellt man zu allem Überfluss fest, dass Eiskratzen auf dem Programm steht. Die Uhr läuft doppelt so schnell wie gewöhnlich. Kaum sitzt man im Auto und versucht die verlorene Zeit mit entsprechender Fahrweise wieder rauszuholen, fahren nur sehr langsame Verkehrsteilnehmer vor einem. Gekrönt wird das Ganze zusätzlich mit dem Stau, in den man abschließend noch hineinfährt. Es ist also klar: Man kommt viel zu spät zur Arbeit. Und jetzt? 

 

Inhaltsverzeichnis

Was sagt man dem Chef? Wie wird er reagieren und wie darf er überhaupt reagieren? Wie ist die rechtliche Handhabe, wenn man zu spät zur Arbeit kommt? All das wollen wir nun klären!

Ich komme zu spät zur Arbeit - Was sage ich zu meinem Chef?

Hier heißt es in erster Linie: Ehrlichkeit währt am längsten. Schlussendlich kann der Grund der Verspätung dem Arbeitgeber egal sein. Die rechtliche Vorgehensweise ist, mit sehr wenigen Ausnahmen (Höhere Gewalt), prinzipiell bei allen Gründen der Verspätung gleich. So ist es also im Prinzip unerheblich, ob ihr sagt, dass ihr wegen Stau zu spät zur Arbeit gekommen seid, oder weil ihr verschlafen habt. 

Allerdings ist Ehrlichkeit in dieser Sache generell angebracht und kommt beim Chef besser an, als wenn ihm bewusst wird, dass ihr euch zu eurer Verspätung auch noch in Lügen verstrickt.

Wie wird der Chef reagieren?

Da gibt es wohl keine allgemeingültige Antwort. Eines ist jedoch durchaus klar: Seine Reaktion wird maßgeblich davon abhängen, was für eine Allgemeinsituation vorherrscht. Ist eure Verspätung die erste Verfehlung dieser Art, wird er mit Sicherheit anders reagieren, als wenn es häufig oder gar regelmäßig vorkommt.  

Und rechtlich? Was kommt jetzt auf mich zu?

Die rechtliche Handhabe ist ganz einfach erklärt: Grundsätzlich ist jedes Zuspätkommen ein Verstoß, der mit einer Abmahnung bestraft werden kann. Schließlich gilt die Zeit, die man sich verspätet, als nicht erbrachte Arbeitsleistung. Dabei ist die wahre verpasste Zeit relativ unrelevant. Das Zu spät zur Arbeit kommen an sich, bedarf rein rechtlich gesehen schon der Abmahnung. Auch die Begründung ist hier völlig irrelevant. 

Eine einzige Ausnahme, bei der eine Abmahnung nicht gerechtfertigt wäre, ist die Verspätung auf Grund von höherer Gewalt. „Sehr gut“, mag jetzt der ein oder andere denken, da vermeintlich all die Verspätungsgründe, die man so hat, unter diese Rubrik fallen könnten. So denkt man doch, dass es gerade Dinge, wie Schnee, Glatteis, Sturm, Stau, oder Unfall sind, die man nun wirklich nicht beeinflussen kann und somit unter die „Höhere Gewalt“ fallen. Tja, weit gefehlt: Tatsächlich zählen lediglich die allerwenigsten Verspätungsgründe als höhere Gewalt und können nicht mit einer Abmahnung gestraft werden. Dies tritt nur dann ein, wenn der Deutsche Wetterdienst die Bevölkerung beispielsweise auffordert auf Grund von Sturm die Häuser nicht zu verlassen.

Generell gilt bei allen anderen Fällen das „Wegerisiko“. Der Arbeitnehmer muss also zeitlich immer so planen, dass er pünktlich bei der Arbeit erscheint. Des Weiteren darf der Arbeitgeber jene verpassten Minuten von der geleisteten Stundenanzahl abziehen und dementsprechend die Vergütung anpassen. 

Grundsätzlich gilt: Nicht geleistete Arbeitszeit, muss nicht vergütet werden, wenn sie zu spät zur Arbeit kommen

Mit einer Ausnahme: Falls der Arbeitnehmer "durch einen in seiner Person liegenden Grund ohne "Verschulden" von der Arbeit ferngehalten wird.

Glatteis oder Stau sind aber keine "in der Person" liegenden, sondern objektive Gründe. Das gleiche ist zum Beispiel bei Hochwasser, Demonstrationen, Straßensperren, allgemeinen Fahrverboten oder auch bei Streiks der Verkehrsbetriebe der Fall.

Ein subjektiver Anlass liegt zum Beispiel dann vor, wenn die Schule geschlossen bleibt und Arbeitnehmer keinerlei Betreuungsmöglichkeit für ihr Kind finden. Der Grund für die Arbeitsverhinderung besteht dann "in der Person" des Arbeitnehmers - weil sein Kind auf die Betreuung angewiesen ist. In diesem Fall besteht zumindest für einige Tage Anspruch auf Weiterzahlung des Entgelts.

Betriebsinterne Regeln sind keine Seltenheit

Je nach Betrieb gibt es nochmal eigene Regeln, wenn man zu spät zur Arbeit kommt, sodass intern Sonderformen entstehen können. Ein gängiges Beispiel ist das Aufrunden auf eine Stunde, bei Zuspätkommen, ab einer Zeit von 15 Minuten.  Viele arbeiten auch mit einer Stempeluhr. In diesem Fall ist es eindeutig, dass der Arbeitnehmer um die Zeit der Verspätung „Minusstunden“ sammelt. 

Ebenfalls gut zu wissen: Der Arbeitgeber hat nicht das Recht zu verlangen, dass die verpasste Arbeitszeit bei Arbeitsbeginn hinten angehängt wird. 

Zu spät zur Arbeit kommen - auf das Verhältnis kommt es an

Letztlich lässt sich sagen, dass eine Verspätung bei der Arbeit nie gut ist. Aber ist es nun doch einmal passiert, heißt es keine Panik bekommen. Wir sind alle nur Menschen und Menschen unterlaufen Fehler. Und natürlich ist rein rechtlich gesehen eine Abmahnung durchaus möglich. Aber hier kommt es wohl auch auf die allgemeinen Umstände an: Wenn man das erste Mal zu spät bei der Arbeit erscheint und der Grund triftig ist, dann wird kein Chef der Welt eine Abmahnung aussprechen. 

Anders selbstverständlich, falls man täglich zu spät kommt, da man zum Beispiel einfach nur verschläft. Auf die Umstände kommt es an. Und mit einer Prise Ehrlichkeit und genereller Zuverlässigkeit, ist die Verspätung bestimmt zu verzeihen. 

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Foto: BalanceFormCreative – stock.adobe.com