Bald steht ein Feiertag an, den so manch einer gar nicht so recht auf dem Schirm hat: der 1. Mai. Und während Sie womöglich gerade erst drauf gestoßen sind, dass möglicherweise bald ein freier Tag oder gar eine klug genommener Kurzurlaub für sie ansteht, sind ihre Kollegen mit Sicherheit schon in den Planungen. Jetzt heißt es schnell sein. Doch bevor Sie irgendwelche Schritte unternehmen, sollte doch erstmal die allgemeine Frage geklärt werden: Muss ich am 1. Mai arbeiten?
Inhaltsverzeichnis
Der 1. Mai (oder auch Tag der Arbeit, Tag der Arbeiterbewegung, Internationaler Kampftag der Arbeiterklasse, Maifeiertag) ist in Deutschland, sowie vielen anderen Ländern, ein gesetzlicher Feiertag, an dem laut dem Arbeitsgesetz (ArbZG) ein Beschäftigungsverbot herrscht.
Das Arbeitszeitgesetz regelt in Deutschland, wann gearbeitet werden darf - Und wann nicht. An dieser Stelle sind die tägliche Höchstarbeitszeit, Pausen- und Ruhezeiten, aber eben auch Sonn- und Feiertagsarbeit geregelt. In Bezug auf den 1. Mai ist im Arbeitszeitgesetz § 9 die Regelung zu genau erklärt: „Arbeitnehmer dürfen an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen von 0 bis 24 Uhr nicht beschäftigt werden.“
Doch natürlich gibt es hier Ausnahmen. Bestimmte Berufe und Tätigkeiten müssen ebenfalls an den Feiertagen sowie am Wochenende ausgeübt werden. Das Gesetz lockert also die in § 9 verankerte Feiertagsregelung und beschreibt in § 10, dass die Mitarbeiter bestimmter Institutionen an Sonn- und Feiertagen zur Arbeit verpflichtet sind. Laut § 10 des ArbZG sind folgende Institutionen vom Beschäftigungsverbot an Feiertagen ausgenommen:
Presse und Nachrichtenagenturen
Verkehrsbetriebe
Gastronomie & Hotellerie
Freizeitveranstaltungen (Theater, Konzerte, etc.)
Wetterdienste
Entsorgungsbetriebe
Feuerwehr, Not- und Rettungsdienste
Sicherheitsdienste, wie Polizei, Bundeswehr, Zoll und Justizvollzug
Aktionen von Vereinen, Kirchen und Parteien
Krankenhäuser und Einrichtungen zur Betreuung, Behandlung und Pflege von Personen
Gehören Sie zu den Glücklichen, die tatsächlich am 1. Mai frei haben? Dann tun sie es Ihren Kollegen gleich und wagen einen schnellen Blick in die Urlaubsplanung:
Der 1. Mai fällt in diesem Jahr (sehr arbeitnehmerfreundlich) auf einen Montag. Entweder Sie nutzen das eh schon verlängerte Wochenende für einen Kurztrip, oder Sie tragen Ihren Urlaub geschickt um diesen Tag herum ein. Mit nur vier Urlaubstagen besteht bei dem ersten Mai nämlich die Möglichkeit, 9 freie Tage zu erhalten. Reichen Sie den Urlaub vom 02.05.2023 bis zum 05.05.2023 ein und genießen die freie Zeit vom 28.04.2023 bis zum 07.05.2023. Doch die Frage die sich eigentlich auch stellt ist:
Der 1. Mai ist ein internationaler Feiertag, der als Tag der Arbeit oder auch als Maifeiertag bekannt ist. Sein Ursprung geht auf die Arbeiterbewegung im 19. Jahrhundert zurück. Am 1. Mai 1886 riefen Gewerkschaften und Arbeiterorganisationen in den USA zu einem Generalstreik auf, um für den 8-Stunden-Tag zu demonstrieren. Es fanden dabei auch zu gewalttätigen Auseinandersetzungen zwischen Streikenden und Polizei statt. Am 4. Mai kam es beim Haymarket-Massaker in Chicago zu einer Explosion und Schießerei, wo zahlreiche Menschen getötet oder verletzt wurden. In der Folge wurden mehrere Arbeiterführer verhaftet und zum Tode verurteilt. Dieses Ereignis führte zu internationalen Protesten und Solidaritätsaktionen. Die Zweite Internationale, ein Zusammenschluss sozialistischer und kommunistischer Parteien, rief 1889 den 1. Mai zum internationalen Kampftag der Arbeiterbewegung aus. Seitdem wird der 1. Mai weltweit von Gewerkschaften und sozialistischen Organisationen als Tag der Arbeit gefeiert.
In vielen Ländern, darunter Deutschland, ist der 1. Mai ein gesetzlicher Feiertag. Es finden an diesem Tag oft Demonstrationen und Kundgebungen statt, um auf die Rechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aufmerksam zu machen.
Als Fazit lässt sich sagen, dass am 1. Mai die meisten von uns frei haben. Und mit ein bisschen Planungsgeschick kann an diesem geschichtsträchtigen Tag eine lange, freie Zeit entstehen. Jedoch fallen einige unter die Berufsgruppen, die auch an Sonn- und Feiertagen arbeiten müssen. Hier sei gesagt: Nehmen Sie es nicht so schwer. Für das Arbeiten an Feiertagen gibt es Ausgleichsregelungen, die man nicht außer Acht lassen sollte.
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