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Betriebsurlaub, Betriebsruhe oder doch Betriebsferien? Das sind die Unterschiede

person Manuela
date_range 05.06.23
11.07.23

Alle haben frei, das Unternehmen schließt für eine gewisse Zeit gänzlich - soweit so gut. Aber warum denn eigentlich? Geht die Firma in den Betriebsurlaub, eine Betriebsruhe oder hat einfach die gesamte Belegschaft Betriebsferien? Eine interessante Frage, so denken schließlich viele Menschen, dass alle drei Begriffe für das Gleiche stehen. Dem ist jedoch nicht so. Es gibt Abweichungen, denen wir im folgenden Artikel auf den Grund gehen!

Zunächst einmal die Begriffserklärungen im Überblick:

Was ist Betriebsurlaub?

Der Betriebsurlaub bezieht sich auf den Zeitraum, in dem ein Unternehmen seine Tätigkeiten für eine bestimmte Dauer einstellt und die Mitarbeiter freigestellt sind. Während des Betriebsurlaubs haben die Mitarbeiter, angeordnet durch den Arbeitgeber, frei und dürfen nicht arbeiten. So kann der Betriebsurlaub beispielsweise dazu genutzt werden, Wartungsarbeiten durchzuführen, die Produktion umzustellen oder die Produktivität zu verringern, wenn die Nachfrage nach Produkten oder Dienstleistungen geringer ist. Eine Anordnung des Betriebsurlaubs ist dabei für das gesamte Unternehmen oder nur für ausgewählte Abteilungen möglich.

Was sind Betriebsferien?

Betriebsferien beziehen sich ebenfalls auf den Zeitraum, in dem ein Arbeitgeber seine Aktivitäten für eine bestimmte Dauer einstellt, um den Mitarbeitern die Freiheit zu geben, Urlaub zu nehmen. Während der Betriebsferien sind  Arbeitnehmer nicht verpflichtet zu arbeiten und haben die Möglichkeit, sich zu erholen oder ihren regulären Urlaub abzufeiern. Betriebsferien können beispielsweise über die Weihnachtszeit oder in den Sommermonaten festgelegt werden, wenn viele Mitarbeiter eine Auszeit planen.

Was ist Betriebsruhe?

 Auch die Betriebsruhe bezieht sich auf den Zeitraum, in dem ein Betrieb vorübergehend eingestellt wird, um zum Beispiel die Produktion zu unterbrechen oder den Geschäftsbetrieb zu reduzieren. Während der Betriebsruhe ist die Belegschaft normalerweise freigestellt. Der Zweck der Betriebsruhe kann darin bestehen, Kosten zu sparen, saisonale Nachfrageschwankungen auszugleichen oder betriebliche Anpassungen durchzuführen.

Und wo liegen jetzt die Unterschiede?

Eins haben wohl alle drei Begriffe gemeinsam: Aus den unterschiedlichsten Gründen sind die Mitarbeiter eines Betriebes dazu angehalten, für einen bestimmten Zeitraum nicht zu arbeiten. Doch die Gründe hierfür gestalten sich unterschiedlich: Während Betriebsurlaub und Betriebsferien darauf ausgelegt sind, den Mitarbeitern Pause und Erholung zu verschaffen, stehen bei der Betriebsruhe rein betriebsinterne Intentionen im Vordergrund.

Und auch im Fall der mitarbeiterorientierten Varianten des Betriebsurlaubs und der Betriebsferien gibt es nochmal einen kleinen Unterschied: Im Rahmen eines Betriebsurlaubs müssen die Mitarbeiter nach Anweisung zum bestimmten Zeitpunkt frei nehmen. Dies gilt für sämtliche Angestellten der Abteilung oder des gesamten Unternehmens.

Während der Betriebsferien ist es anders: Die Betriebsferien werden bewusst zu Zeiten genommen, in denen alle gerne Urlaub hätten. Zum Beispiel in den Sommerferien oder über Weihnachten. Das Personal hat also die Chance, innerhalb dieses Zeitraumes Erholungszeit zu bekommen. Wenn sie jedoch nicht frei haben möchten, können sie nach Absprache mit dem Arbeitgeber wie gewohnt in den Betriebsferien weiterarbeiten.

Für alle drei Arten des „Urlaubs“ gelten ungefähr die gleichen Urlaubs- und Vergütungsregelungen. In der Regel müssen für Betriebsurlaub, Betriebsferien und Betriebsruhe Urlaubstage genommen werden. Während dieser Zeiträume sind die Mitarbeiter normalerweise von der Arbeit freigestellt und die freien Tage werden als Urlaubstage angerechnet.

Wenn der Betrieb schließt, besteht also die Pflicht Urlaubstage zu nehmen. Selbstverständlich werden diese Tage dann bezahlt. 

Hier ist es allerdings unheimlich wichtig zu erwähnen, dass sich ein geschulter Blick in den Arbeitsvertrag lohnt. Gerade in Bezug auf Urlaub und Vergütung berichten wir von der gängigen Praxis. Natürlich gibt es aber auch Branchen oder einzelne Unternehmen, die dies anders handhaben.

Fazit

Die drei Begriffe: Betriebsurlaub, Betriebsferien und Betriebsruhe wirken auf den ersten Blick sehr ähnlich. Sie haben auch viel gemeinsam. Unter anderem, dass in jedem Fall der Betrieb schließt.

Die Intention für das „Freigeben" ist dabei unterschiedlich. Bei dem Thema der Bezahlung und der zu nehmenden Urlaubstage sind dann jedoch wieder alle identisch: In der Regel müssen für die freie Zeit Urlaubstage genommen - und diese entsprechend vergütet werden.

Foto: DCStudio – motionarray.com 

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