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Kälte am Arbeitsplatz ist nicht mehr auszuhalten - Was nun?

person Manuela
date_range 19.10.23
19.10.23

Kennen Sie die Situation? Sie sitzen an Ihrem Arbeitsplatz und frieren. Ob es an den alten Fenstern liegt, die zu viel kalte Luft hineinlassen?  Oder vielleicht sind die Wände einfach nicht gut isoliert. Dazu kommt dann noch die alte Heizungsanlage, die, um Energiekosten einzusparen, dauerhaft ausgeschaltet ist. 

Die Tage werden kürzer und das Wetter rauer und jeden Morgen nehmen Sie sich ein bisschen mehr Kleidung mit, um der Arbeit im Kalten entgegenzuwirken. Doch vergebens: Es ist unerträglich kalt am Schreibtisch und Sie fragen sich, was Sie dagegen tun können - oder welche Maßnahmen Ihr Chef ergreifen müsste. 

Diesem Thema wollen wir im folgenden Artikel genauer auf den Grund gehen.

Inhaltsverzeichnis

Kälte am Arbeitsplatz - Ab welcher Temperatur greifen Vorschriften?

Die wahrgenommene Kälte am Arbeitsplatz kann von Person zu Person unterschiedlich sein und hängt von verschiedenen Faktoren ab, darunter der individuellen Toleranz gegenüber Kälte, der Kleidung, Aktivitäten und Luftfeuchtigkeit. Dennoch bestehen einige allgemeine Richtlinien für die Temperatur in Innenräumen.

In vielen Branchen gibt es gesetzliche Vorschriften oder Empfehlungen für die minimale Temperatur während der Arbeit. In den meisten Fällen wird eine Temperatur von etwa 20 bis 22 Grad Celsius (68 bis 72 Grad Fahrenheit) als angemessen betrachtet. Temperaturen unterhalb dieses Bereichs können als zu kalt empfunden werden, insbesondere wenn sie über einen längeren Zeitraum hinweg bestehen.

Was sagt das Arbeitsrecht zu Kälte am Arbeitsplatz?

Grundsätzlich gilt laut § 3a Abs.1 der Arbeitsstättenverordnung, dass Arbeitnehmer bei der Arbeit nicht frieren dürfen. Hier wird nämlich bestimmt, dass der Arbeitgeber die Arbeitsstätte so einrichten und betreiben muss, “dass Gefährdungen für die Sicherheit und die Gesundheit der Beschäftigten möglichst vermieden” werden. Ferner sind in den ASR (Arbeitsstättenrichtlinien) spezifische Regeln erläutert: Ziffer 3.5 legt konkrete Mindesttemperaturen für Arbeitsstätten fest. Diese sind abhängig von Art und Schwere der Tätigkeit, allgemein von der Arbeitsstätte, sowie der erforderlichen Körperhaltung beim Arbeiten. Veröffentlicht werden diese Regelungen vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales. 

Diese lauten hier wie folgt: 

Alle Mindesttemperaturen sind während der gesamten Nutzungsdauer der Räume zu gewährleisten!

Im ersten Schritt macht es Sinn, sich als Arbeitnehmer mit der Kälteproblematik an den Chef zu wenden, um diesem das Problem nahezubringen.  § 17 des Arbeitsschutzgesetzes gibt Arbeitnehmern das Recht, Vorschläge zu Gesundheitsschutzmaßnahmen zu unterbreiten.

Unter bestimmten Voraussetzungen können Beschäftigte den Arbeitgeber für Gesundheitsschäden haftbar machen, die durch Kälte am Arbeitsplatz verursacht worden sind. § 618 Abs. 3 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) bietet hier die Grundlage. Allerdings findet dieses Szenario höchst selten Anwendung, da abgesehen von Erkältungen kaum Gesundheitsschäden durch Kälte entstehen. Und selbst wenn, dann ist dies kausal schwierig nachzuweisen. 

10 Tipps - Wie können Sie der Kälte im Büro vorbeugen?

Kälte ist ein sehr individuelles Empfinden. Ergreifen Sie verschiedene Maßnahmen, um sich vor Kälte im Büro zu schützen und die Behaglichkeit zu erhöhen. Hier sind einige Tipps, die Arbeitnehmer in Betracht ziehen können:

Fazit Kälte am Arbeitsplatz

Kälte am Arbeitsplatz ist zunächst ein ganz individuelles Empfinden. Arbeitnehmer können allerdings mit den oben beschriebenen Tipps der Kälte am Arbeitsplatz entgegenwirken. Doch abgesehen davon existieren bestimmte rechtliche Grundlagen, die Mindesttemperaturen bei der Arbeit voraussetzen. Der Chef ist in der Pflicht, eine geeignete Arbeitsumgebung für alle Mitarbeiter zu schaffen und zu erhalten und darf im Worst-Case sogar rechtlich belangt werden, wenn auf Grund von Kälte im Büro Gesundheitsschäden entstehen. 

Foto: Pressmaster – motionarray.com 

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