Kennen Sie die Situation? Sie sitzen an Ihrem Arbeitsplatz und frieren. Ob es an den alten Fenstern liegt, die zu viel kalte Luft hineinlassen? Oder vielleicht sind die Wände einfach nicht gut isoliert. Dazu kommt dann noch die alte Heizungsanlage, die, um Energiekosten einzusparen, dauerhaft ausgeschaltet ist.
Die Tage werden kürzer und das Wetter rauer und jeden Morgen nehmen Sie sich ein bisschen mehr Kleidung mit, um der Arbeit im Kalten entgegenzuwirken. Doch vergebens: Es ist unerträglich kalt am Schreibtisch und Sie fragen sich, was Sie dagegen tun können - oder welche Maßnahmen Ihr Chef ergreifen müsste.
Diesem Thema wollen wir im folgenden Artikel genauer auf den Grund gehen.
Inhaltsverzeichnis
Die wahrgenommene Kälte am Arbeitsplatz kann von Person zu Person unterschiedlich sein und hängt von verschiedenen Faktoren ab, darunter der individuellen Toleranz gegenüber Kälte, der Kleidung, Aktivitäten und Luftfeuchtigkeit. Dennoch bestehen einige allgemeine Richtlinien für die Temperatur in Innenräumen.
In vielen Branchen gibt es gesetzliche Vorschriften oder Empfehlungen für die minimale Temperatur während der Arbeit. In den meisten Fällen wird eine Temperatur von etwa 20 bis 22 Grad Celsius (68 bis 72 Grad Fahrenheit) als angemessen betrachtet. Temperaturen unterhalb dieses Bereichs können als zu kalt empfunden werden, insbesondere wenn sie über einen längeren Zeitraum hinweg bestehen.
Grundsätzlich gilt laut § 3a Abs.1 der Arbeitsstättenverordnung, dass Arbeitnehmer bei der Arbeit nicht frieren dürfen. Hier wird nämlich bestimmt, dass der Arbeitgeber die Arbeitsstätte so einrichten und betreiben muss, “dass Gefährdungen für die Sicherheit und die Gesundheit der Beschäftigten möglichst vermieden” werden. Ferner sind in den ASR (Arbeitsstättenrichtlinien) spezifische Regeln erläutert: Ziffer 3.5 legt konkrete Mindesttemperaturen für Arbeitsstätten fest. Diese sind abhängig von Art und Schwere der Tätigkeit, allgemein von der Arbeitsstätte, sowie der erforderlichen Körperhaltung beim Arbeiten. Veröffentlicht werden diese Regelungen vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales.
Diese lauten hier wie folgt:
Alle Mindesttemperaturen sind während der gesamten Nutzungsdauer der Räume zu gewährleisten!
Im ersten Schritt macht es Sinn, sich als Arbeitnehmer mit der Kälteproblematik an den Chef zu wenden, um diesem das Problem nahezubringen. § 17 des Arbeitsschutzgesetzes gibt Arbeitnehmern das Recht, Vorschläge zu Gesundheitsschutzmaßnahmen zu unterbreiten.
Unter bestimmten Voraussetzungen können Beschäftigte den Arbeitgeber für Gesundheitsschäden haftbar machen, die durch Kälte am Arbeitsplatz verursacht worden sind. § 618 Abs. 3 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) bietet hier die Grundlage. Allerdings findet dieses Szenario höchst selten Anwendung, da abgesehen von Erkältungen kaum Gesundheitsschäden durch Kälte entstehen. Und selbst wenn, dann ist dies kausal schwierig nachzuweisen.
Kälte ist ein sehr individuelles Empfinden. Ergreifen Sie verschiedene Maßnahmen, um sich vor Kälte im Büro zu schützen und die Behaglichkeit zu erhöhen. Hier sind einige Tipps, die Arbeitnehmer in Betracht ziehen können:
Wärmere Kleidung: Tragen Sie warme Kleidung in Schichten, um sich vor der Kälte zu schützen. Das Anziehen von Thermo-Unterwäsche, Pullovern und wärmenden Accessoires wie Schals und Handschuhen kann hilfreich sein.
Wärmender Tee oder Kaffee: Trinken Sie heiße Getränke wie Tee oder Kaffee, um sich von innen aufzuwärmen. Nicht nur ein Genuss, sondern trägt auch dazu bei, die Körpertemperatur zu erhöhen.
Bewegung: Stehen Sie regelmäßig auf und bauen kurze Pausen in den Arbeitsalltag ein, um sich zu bewegen. Aktivitäten wie Dehnen, leichte Übungen oder kleine Spaziergänge fördern die Durchblutung und unterstützen dabei, warm zu bleiben.
Heizgeräte: Wenn Ihr Arbeitgeber es erlaubt, können Sie persönliche Heizgeräte wie Heizlüfter oder Heizdecken in Ihrem Büro verwenden, um zusätzliche Wärme zu erzeugen.
Wärmekissen: Ein wärmendes Kissen oder eine Wärmflasche kann helfen, die Körpertemperatur zu erhöhen. Legen Sie es in den Schoß oder auf den Rücken, um sich aufzuwärmen.
Warmes Essen: Verzehren Sie warme Mahlzeiten in der Mittagspause, da diese weitere Wärme liefern. Eine heiße Suppe oder ein Sandwich können eine gute Wahl sein.
Isolierende Unterlage: Nutzen Sie eine isolierende Unterlage oder einen Teppich unter Ihrem Schreibtisch, um die Füße warm zu halten und den Bodenkontakt zu verringern.
Raumgestaltung: Wenn möglich, gestalten Sie Ihren Arbeitsplatz so, dass Sie von kalten Zugluft Quellen entfernt sind und sich in einem wärmeren Bereich des Büros aufhalten.
Kommunikation: Sprechen Sie direkt mit den Vorgesetzten oder der Personalabteilung über Ihre Bedenken hinsichtlich der Raumtemperatur im Büro. Sie können darum bitten, dass die Heizung angepasst wird oder andere Maßnahmen ergriffen werden, um die Kälte am Arbeitsplatz zu reduzieren.
Mitarbeiterinitiativen/Betriebsrat: Erkundigen Sie sich, ob es im Unternehmen Möglichkeiten gibt, um gemeinsam mit Ihren Kollegen auf eine angenehme Raumtemperatur hinzuwirken. Eventuell finden Sie zusammen Lösungen.
Kälte am Arbeitsplatz ist zunächst ein ganz individuelles Empfinden. Arbeitnehmer können allerdings mit den oben beschriebenen Tipps der Kälte am Arbeitsplatz entgegenwirken. Doch abgesehen davon existieren bestimmte rechtliche Grundlagen, die Mindesttemperaturen bei der Arbeit voraussetzen. Der Chef ist in der Pflicht, eine geeignete Arbeitsumgebung für alle Mitarbeiter zu schaffen und zu erhalten und darf im Worst-Case sogar rechtlich belangt werden, wenn auf Grund von Kälte im Büro Gesundheitsschäden entstehen.
Foto: Pressmaster – motionarray.com
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