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Muss ich an Weihnachten arbeiten?

person Manuela
date_range 17.11.22

Bald ist es so weit! Weihnachten steht schon fast vor der Tür und alle freuen sich auf die freien Tage…fast alle! Denn wie sieht es eigentlich aus mit der Arbeit an Weihnachten? Muss ich an Weihnachten arbeiten oder kann ich, wie viele andere in Deutschland freie Tage ohne Stress genießen?  Dieser Frage wollen wir hier auf den Grund gehen, damit dem Fest nichts mehr im Wege steht. 

Inhaltsverzeichnis

Die gute Nachricht zuerst für die Arbeit an Weihnachten

An Weihnachten arbeiten ist (normalerweise) verboten. So sagt es sogar das Gesetz, genauer das Arbeitszeitgesetz (ArbZG). Denn nach § 9 Abs. 1 ist eine Beschäftigung an Sonn- und Feiertagen von 0 bis 24 Uhr grundsätzlich nicht erlaubt. Das gilt logischerweise auch für die Weihnachtsfeiertage.

In der Folge bedeutet dies, dass die meisten von uns schonmal an den meisten Feiertagen gesetzlich dazu verpflichtet sind nicht zu arbeiten. 

Und jetzt kommt das große „Aber“…

Es gibt ein paar Berufsgruppen, die von dieser Regelung ausgeschlossen und dennoch verpflichtet sind an Weihnachten zu arbeiten. Und jenes macht ja auch Sinn: Ein Krankenhaus beispielsweise braucht an den Feiertagen weiterhin Personal. Die Notrufzentrale muss besetzt sein, genau wie Altersheime und Kinderheime fortlaufend Betreuungspersonal benötigen. Und wenn man diese Szenarien weiterdenkt, entdeckt man direkt so einige Bereiche, die an Festtagen abgedeckt werden müssen, sodass die Arbeit an Weihnachten unumgänglich wird. 

Hier mal eine Auflistung der Berufsgruppen, die an Weihnachten arbeiten müssen/dürfen: 

Zusätzlich zu diesen Branchen gibt es noch einige wenige Ausnahmen, die von dem Arbeitsverbot an Weihnachten ebenfalls ausgeschlossen werden können. Sonderfälle gelten zum einen für Produktionsarbeiten, wenn infolge einer Unterbrechung die notwendigen Reinigungs- und Instandhaltungsarbeiten den Einsatz von mehr Arbeitnehmern als bei durchgehender Produktion erfordern (§ 10 Abs. 2 ArbZG) und zum anderen für Mitarbeiter in Bäckereien und Konditoreien. Sie dürfen an Sonn- und Feiertagen bis zu drei Stunden arbeiten (§ 10 Abs. 3 ArbZG).

delikatessa GmbH

Außendienstmitarbeiter Vertrieb (m/w/d)

Süddeutschland

25-04-2024 - Vollzeit

delikatessa GmbH

Werner Sobek AG

Senior Controller (m/w/d)

Stuttgart

25-04-2024 - Vollzeit

Werner Sobek AG

Dies ist möglich, weil der Arbeitgeber hier aufgrund seines sogenannten Direktionsrechts seine Mitarbeiter für die Arbeit an Weihnachten einteilen darf. Und für Personal im Schichtsystem oder als Kraftfahrer kann es laut ArbZG ebenfalls schwierig werden: Besondere Umstände können dazu führen, dass freie Zeit an den Feiertagen Mangelware ist. Denn nach § 9 ArbZG kann in Unternehmen mit Mehrschichtsystem und regelmäßiger Tag- und Nachtschicht der Beginn oder das Ende der Sonn- und Feiertagsruhe um bis zu sechs Stunden vor- oder zurückverlegt werden, falls für die auf den Start der Ruhezeit folgenden 24 Stunden der Betrieb ruht. Für Kraftfahrer und Beifahrer kann der Beginn der 24-stündigen Sonn- und Feiertagsruhe um bis zu zwei Stunden vorverlegt werden.

Heißt das jetzt, dass ich grundsätzlich an Weihnachten arbeiten muss, wenn ich einer dieser Branchen angehöre?

Nein! Das bedeutet es nicht, Arbeitgeber versuchen in der Regel ihre Mitarbeiter fair einzusetzen. Meist wird mit einem Schichtplan gearbeitet, sodass häufig zumindest ein Feiertag mit den Lieben unterm Weihnachtsbaum verbracht werden kann. Des Weiteren lassen sich einige Unternehmen auch auf eine Sonderzahlung bei der Arbeit an Feiertagen ein, was man als Arbeitnehmer dann vielleicht als kleines Trostpflaster sehen kann. 

Und jetzt noch die große Frage: 

Was genau zählt eigentlich zu Weihnachten und welche Tage zählen als Feiertage?

Hier eine sehr ernüchternde Antwort: Heiligabend ist in Deutschland kein Feiertag, wenngleich viele diesen Tag schon als „Weihnachten“ bezeichnen. Und wer zu dieser Fraktion gehört, dem sei klar gesagt: In diesem Fall muss jeder an Weihnachten arbeiten. 

Wer an jenem Tag gerne besinnlich die Vorbereitungen für den Abend treffen möchte, muss sich regulär Urlaub nehmen, wie an jedem anderen Tag im Jahr auch. Manche Arbeitgeber sind hier sehr kulant und bieten Heiligabend als halben Urlaubstag an. Dieses ist aber keine feste Regelung und kommt ganz auf die Einstellung des Arbeitgebers an. 

Dann kann Weihnachten ja jetzt kommen!

Nachdem nun alle Fragen rund um das Thema Arbeiten an Weihnachten ausgiebig geklärt wurden, heißt es: Branche abchecken, schauen, ob das Arbeitsverbot auf einen zutrifft und gegebenenfalls Urlaub beantragen, oder auf einen netten Schichtplan hoffen. 

Wie dem auch sei, ob man an Weihnachten arbeiten muss oder nicht, es ist und bleibt eine besinnliche Zeit, der ein paar Stunden in der Firma sicherlich keinen Abbruch tun können. Und wenn man schließlich seine Arbeit beendet hat und heim kommt zu den Liebsten… Dann ist das Beisammensein unter dem Weihnachtsbaum doch gleich noch viel schöner. 

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